Holzhandel Irger GmbH
Holzhandel Irger GmbH

Hier finden Sie uns:

Holzhandel Irger GmbH
Ebenweg 22
83122 Samerberg

Telefon: +49 8032 8836

Handy: +49 171 6701507

 

E-Mail: holzhandel.irger@t-online.de

Aktuelles Okt. 2019:

- Große Nachfrage trotz Käferholz

 

- Preisniveau liegt derzeit bei Langholz von 80-85€/Fm für die Leitsortimente (ab Waldstraße)

 

- Die gewohnt zügige Abfuhr und Abwicklung wird auch weiterhin zugesichert!

 

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der Holzhandel Irger GmbH

 

§1 Geltung der AGB

Unsere Angebote, Käufe und Leistungen des Käufers ausschließlich unter Einbeziehung dieser AEB. Diese AEB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Käufers.

 

§ 2 Kauf und Vertragsschluss

Der Kauf kommt durch mündliche oder schriftliche Einigung über Art, Menge und Preis des zu liefernden Holzes zustande. Mündliche Abschlüsse sind schriftlich niederzulegen.

Mehr- und Mindermengen zur vertraglich vereinbarten Holzmenge bedürfen der Genehmigung des Käufers.

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist das Holz nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen sowie den Sortierungsbestimmungen des Freistaates Bayern bereitzuhalten.

Entsprechend ist der Verkäufer verpflichtet, das gekaufte Holz aufbereitet, gemessen, sortiert, gekennzeichnet und bezeichnet an der Waldstraße oder auf dem Lagerplatz zu übergeben.

 

§ 3 Lieferzeit, Lieferort

Liefer- bzw. Abholfristen können nach Maßgabe betrieblicher und witterungsbedingter Möglichkeiten vereinbart werden. Haben die Vertragsparteien darauf verzichten Liefer-/Abholtermine schriftlich zu vereinbaren, kann der Käufer die Termine frei setzten.

Entstehende Kosten für die Nutzung von Abführwegen und Lagerplätzen trägt der Verkäufer.

Der Verkäufer sicher dem Käufer ungehinderten Zugang zu dem gekauften Holz und dessen ungehinderte Abfuhr zu. Beeinträchtigungen der Abfuhr sind daneben vom Verkäufer rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.

 

§ 4 Zahlung

Der Kaufpreis ist 42 Tage nach Übernahme des Holzes durch den Käufer bzw. dessen Beauftragten zur Zahlung fällig. Der Verkäufer gewährt für Zahlung innerhalb von 8 Tagen 3%, innerhalb von 21 Tagen 2% Skonto. Eine Anweisung innerhalb der Frist ist ausreichend.

Als Zahlung erfüllungshalber gilt auch Übergabe bzw. Versendung eines Schecks innerhalb der jeweiligen Frist.

Der Verkäufer ist zu Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Käufer anerkannt wurden. Der Verkäufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Eigentums-, Gefahrenübergang

Das Eigentum an dem gekauften Holz geht mit Überweisung (Besichtigung) und Vermessung auf den Käufer über.

Schäden oder Wertminderungen, die in der Zeit des Eigentumsüberganges bis zur Übernahme durch geeignete Maßnahmen auf dessen Kosten abzuwenden.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Holzes geht mit der Übernahme des Holzes auf den Käufer über.

 

§ 6 Mängelanzeige, Gewährleistung

Der Käufer hat offensichtliche Mängel des Holzes innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Übernahme anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt bei schriftlicher Anzeige deren rechtzeitige Absendung.

Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung mitzuteilen.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

Für alle vertraglichen Vereinbarungen, auch solche über die Abweichung von der Schriftform, gilt das Schriftformerfordernis.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Käuferin. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Verkäufers geltend zu machen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer, einschließlich dieser AEB nichtig, ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

 

Samerberg, Januar 2003



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